Unsere Werte Zusagen
Teamgeist:
Sicherheit & Vertrauen:
Qualität:
Diversität:
Verantwortung:
Nachhaltigkeit:
Kompetenz:
Wertschätzung:
Fairer Wettbewerb:
In Anbetracht unserer Position auf dem Markt und in der Gesellschaft sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, insbesondere gegenüber unseren Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Umwelt. Wir betrachten faire Verhaltensweisen und Nachhaltigkeitsbeiträge als unsere Pflicht. Daher haben wir diesen Verhaltenskodex sowie interne Richtlinien und Prinzipien entwickelt, die unsere geschäftlichen Aktivitäten lenken sollen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Festlegung von Mindestanforderungen für alltägliche Prozesse und die Art und Weise, wie wir Geschäfts- und Dienstleistungspartner auswählen und in Anspruch nehmen, uns unserem Ziel näherbringt, uns durch unsere Unternehmensphilosophie auszuzeichnen und unseren Ruf als nachhaltig und verantwortungsbewusst handelnde internationales Unternehmen zu stärken. Wir pflegen respektvolle und partnerschaftliche Beziehungen in allen Aspekten und sehen Fairness als Grundprinzip unseres Handelns. Unser Ziel ist es, soziale, wirtschaftliche und ökologische Beiträge zu leisten und soziales Engagement und Nachhaltigkeit zu fördern.
Gesetzestreue:
Wir erwarten von allen unseren Vertragspartnern, dass sie sich an alle für sie geltenden Gesetze und die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften halten.
Kinderarbeit:
Wir erwarten auch, dass bei minderjährigen Arbeitnehmern das jeweils geltende Mindestalter nicht unterschritten wird, jedoch in jedem Fall nicht jünger als 15 Jahre ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Wir setzen uns dafür ein, dass angemessene Prozesse implementiert werden, um die Einstellung von Mitarbeitern unter dem gesetzlichen Mindestalter zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind auch die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu verhindern (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LkSG), zu denen insbesondere die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 a-d LkSG aufgeführten Formen gehören: jegliche Formen von Sklaverei, Prostitution und Pornographie, unerlaubte Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Drogen, sowie Tätigkeiten, die die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern gefährden.
Diversität & Inklusion:
Chancengleichheit und Gleichberechtigung sind unsere ständigen Ziele im Alltag. Wirtschaftlich können wir nur erfolgreich sein, wenn wir die bestehende Vielfalt erkennen und nutzen. Dies gilt sowohl für die Vielfalt innerhalb unseres Unternehmen als auch für die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Geschäftspartner. Bei der Auswahl von Vertragspartnern und der Anstellung von Mitarbeitern tolerieren wir keine Form von Ausschluss, Diskriminierung, Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Religion/Glaubensbekenntnis, politischer Meinung/Auffassung, Familienstand, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, körperlicher oder geistiger Behinderung, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen/Gewerkschaften usw. Dies gilt insbesondere auch für die Bezahlung von gleichwertiger Arbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG). Die Wahrung der Würde, der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre eines jeden Einzelnen hat oberste Priorität.
Arbeitsbedingungen:
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Mitarbeiter freiwillig beschäftigt sind und einen respektvollen Umgang erfahren. Jegliche Form von verbaler, physischer oder psychischer Nötigung, Belästigung oder Gewalt wird strikt abgelehnt. Pflicht- und Zwangsarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LkSG) sowie jegliche Formen von Sklaverei, sklavenähnlichen Praktiken, Leibeigenschaft oder andere Formen der Unterdrückung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LkSG) werden nicht toleriert. Wir respektieren das Recht eines jeden Mitarbeiters, sich Gewerkschaften anzuschließen und diese zu gründen, ohne Nachteile zu erleiden. Die Koalitionsfreiheit, nach der jeder das Recht hat, sich frei einer Gewerkschaft anzuschließen oder von diesem Recht Gebrauch zu machen, darf nicht missachtet werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 a LkSG). Gewerkschaften dürfen frei agieren und haben das Recht auf Streik und Kollektivversammlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 c LkSG) gemäß den geltenden Gesetzen am Einsatzort.
Vergütung:
Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, den anwendbaren gesetzlichen Mindestlohn und die branchenüblichen Tariflöhne bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen und angemessene Entlohnung zu gewährleisten (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG).
Gesundheit & Sicherheit:
Wir legen großen Wert auf die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit nicht gefährdet. Unfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Gefährdungen müssen vermieden oder minimiert werden. Dies umfasst die Bereitstellung und Wartung sicherer Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sowie angemessene Schutzmaßnahmen gegen chemische, physikalische oder biologische Gefahren. Die Schulung der Mitarbeiter und die Dokumentation dieser Schulungen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG).
Datenschutz & Vertraulichkeit:
Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, müssen alle Parteien ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eigenständig erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen in Bezug auf die Erfassung, Verarbeitung, Übertragung oder Nutzung von Daten, z. B. der Mitarbeiter. Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und während der Geschäftsbeziehung erlangt werden, müssen angemessen vertraulich behandelt und geschützt werden.
Umweltschutz & Nachhaltigkeit:
Unser Ziel ist es, im Rahmen unserer Möglichkeiten nachhaltig und umweltbewusst zu handeln. Dazu gehört die Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Normen, Standards und Vorschriften sowie die Reduzierung oder Vermeidung des Einsatzes gefährlicher Substanzen und Materialien. Wir setzen uns für die Vermeidung von Umweltbelastungen und den Schutz natürlicher Ressourcen ein. Dazu gehört die ordnungsgemäße Entsorgung und Handhabung gefährlicher Stoffe und Chemikalien sowie die Produktion und Verwendung von Chemikalien gemäß dem Stockholmer Übereinkommen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 LkSG). Wir achten auf umweltfreundliche Entsorgung, Lagerung und Behandlung von Abfällen (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 LkSG) und verhindern die Ausfuhr gefährlicher Abfälle gemäß den Bestimmungen des Basler Übereinkommens (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 LkSG). Wir setzen uns dafür ein, schädliche Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverschmutzungen, Lärmbelästigungen und übermäßigen Wasserverbrauch (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 LkSG) zu verhindern.
Bestechung & Korruption:
Wir dulden keine Form von Bestechung oder Korruption und erwarten dasselbe von unseren Geschäftspartnern. Geschäftliche Kontakte, Prozesse und Verhaltensweisen müssen fair, normenbasiert und im Einklang mit den Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung erfolgen. Wir fördern transparente Geschäftspraktiken und haben Prozesse eingerichtet, die Bargeldtransaktionen weitgehend ausschließen und Geschenke auf einen Wert von 60,00 €* beschränken. Ausnahmen müssen genehmigt werden. Interessenkonflikte müssen transparent gemacht und offengelegt werden, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
* Wert in Anlehnung an lohnsteuerrechtlichen Vorgaben für Geschenke bei besonderen persönlichen Ereignissen.
Sonstiges:
Die widerrechtliche Zwangsräumung von Land, Wäldern und Gewässern sowie der widerrechtliche Entzug von Land bei Erwerb, Bebauung oder anderweitiger Nutzung, wenn dadurch die Lebensgrundlage einer Person beeinträchtigt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 LkSG), wird nicht toleriert. Ebenso lehnen wir den Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften zum Schutz unternehmerischer Projekte ab, wenn dabei das Verbot von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt wird oder die Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 LkSG). Jegliche Handlungen oder Unterlassungen, die offensichtlich dazu geeignet sind, geschützte Rechtspositionen zu beeinträchtigen, werden nicht toleriert (§ 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG).
Information & Lieferkette:
Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner, Subunternehmer usw. über diesen Verhaltenskodex informieren und die Einhaltung fördern. Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung dieser Grundsätze nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zur außerordentlichen Kündigung bestehender Vertragsbeziehungen führen.
Wir behalten uns das Recht vor, diesen Verhaltenskodex kontinuierlich zu optimieren, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
GENDERCLAIM
Wir verwenden grammatikalisch männliche Personen- oder Funktionsbezeichnungen ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und unabhängig von einer geschlechtlichen Zuordnung der Personen. Wir schätzen Ihre Talente und Ihre Beiträge, unabhängig von Ihrem Geschlecht.
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